B&F News 03/2025

Themenüberblick

1. Hahn Pluswertfonds 183 – Investieren statt verrenten
2. BBG-Erhöhung 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung
3. Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern: Achtung bei Beteiligungsänderung

1. Hahn Pluswertfonds 183 – Investieren statt verrenten

Für Anleger, die nach einer attraktiven Alternative zur sofortbeginnenden Rentenversicherung mit Kapitalrückfluss suchen, ist der neue Hahn Pluswertfonds 183 einen genaueren Blick wert.

Investiert wird in ein etabliertes Fachmarktzentrum in Diez – mit REWE als langfristigem Generalmieter (bis 2042) und einem stabilen Mieterumfeld (u. a. Fressnapf, JYSK).

Ihre Vorteile im Überblick:
✅ 4,75 % Ausschüttung p. a. (quartalsweise ab 2026)
✅ Laufzeit ca. 14 Jahre mit prognostiziertem Gesamtrückfluss von 169,8 %

✅Steuervorteil: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, steuerliches Ergebnis ca. 1/3 der Ausschüttung
✅ Erbschaftsteuerlich begünstigt: Verkehrswert im Erbfall ca. 50 % der Beteiligungssumme (abhängig vom Übertragungszeitpunkt)
✅ Solider Sachwert mit bonitätsstarkem Hauptmieter (REWE)

Fazit:
Wer laufende Einnahmen, Kapitalrückfluss und steuerliche Vorteile kombinieren möchte, findet hier eine überzeugende Lösung und Alternative zur sofortbeginnenden Rente.

Buchen Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

2. BBG-Erhöhung 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ab 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 5.812,50 € pro Monat – und damit auch der Höchstbeitrag. Wer oberhalb dieser Grenze verdient, zahlt automatisch mehr, ohne dafür mehr Leistung zu bekommen.

Auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt 2026 auf 77.400  € p. a.
Damit wird der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) für viele Angestellte noch anspruchsvoller – wer den Wechsel erwägt, sollte jetzt handeln.

Fakt: Höheres Einkommen bedeutet in der GKV immer höhere Kosten. In der PKV nicht.

Warum die PKV jetzt (noch mehr) Sinn ergibt:

✅ Beitrag unabhängig vom Einkommen
✅ Höherwertige Leistungen
✅ Kapitaldeckung statt Umlagesystem – Sie zahlen für sich, nicht für andere
✅ Früher Wechsel = dauerhaft günstigere Beiträge (auch im Alter)

Unser Tipp: Jetzt noch vor 2026 prüfen

Gerade für Besserverdiener ist der Wechsel oder die Ergänzung durch eine PKV eine strategische Entscheidung. Wer jetzt handelt, vermeidet steigende Sozialabgaben und sichert sich langfristig mehr Netto und bessere Leistungen.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne individuell zu Ihrer Situation.

 

3. Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführern:

Achtung bei Beteiligungsänderungen – sonst droht Verlust des Insolvenzschutzes

Wenn Geschäftsführer einer GmbH gleichzeitig Gesellschafter sind, besteht häufig Unsicherheit über ihre Sozialversicherungspflicht. Das Bundessozialgericht hat bereits mit dem Urteil vom 14. März 2018 (Aktenzeichen: B 12 KR 13/17 R) entschieden: Nur wer mehr als 50 % der Anteile hält oder eine qualifizierte Sperrminorität in der Satzung verankert hat, gilt nicht als abhängig beschäftigt – und ist somit sozialversicherungsfrei.

Was viele übersehen:
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung hat auch direkte Auswirkungen auf den Insolvenzschutz bei rückgedeckten Direkt- und Unterstützungskassenzusagen. Sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer unterliegen i. d. R. dem Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) – andere nicht. Änderungen in der Beteiligung (z. B. bei Anteilsübertragungen, Neugesellschaftern oder Umstrukturierungen) können diesen Status kippen.

Unsere Empfehlung:
Lassen Sie Ihre Beteiligungsverhältnisse und Versorgungszusagen rechtzeitig prüfen – insbesondere bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung – durch unsere Netzwerkpartner wird Ihnen geholfen.

Freiheitsstraße 13-15
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Telefon: 06352/4000-60
E-Mail: info@bcfag.de